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Aktuell
17.06.2024
Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachtes Stundungsverfahren bei RÃŒckforderungen von Corona-Hilfen
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat auf Anregung der Vereinigung der UnternehmensverbÀnde ein einfaches und unbÌrokratisches Verfahren zur Stundung von RÌckforderungen bei den Corona-Hilfen entwickelt.
Die COVID-19-Pandemie hat viele Unternehmen des Landes vor groÃe Herausforderungen gestellt. Unternehmen im Land haben sog. Soforthilfen und ÃberbrÃŒckungshilfen in Anspruch genommen, um die pandemiebedingten UmsatzeinbuÃen zu kompensieren.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass nicht alle Hilfen zu Recht in Anspruch genommen worden sind. Die RÌckforderung dieser Hilfen sieht die RÌckzahlung des gesamten RÌckforderungsbetrages innerhalb von sechs Monaten vor. Stellt die RÌckzahlung fÌr das Unternehmen eine erhebliche HÀrte dar oder wÌrde diese zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten fÌhren, besteht die Möglichkeit einer Stundung von bis zu 24 Monaten. HierfÌr bedurfte es bislang eines detaillierten Nachweises der persönlichen und wirtschaftlichen VerhÀltnisse (Verfahren, Stundungsmöglichkeiten etc.).
Das Landesamt fÌr Finanzen (LAF) aus dem GeschÀftsbereich des Finanzministeriums hat jetzt gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium im Zusammenwirken mit der Vereinigung der UnternehmensverbÀnde fÌr Mecklenburg-Vorpommern ein einfacheres Verfahren konzipiert:
Das Verfahren sieht vor, dass auf das AnfÌgen von Unterlagen und Nachweisen zu persönlichen und wirtschaftlichen VerhÀltnissen verzichtet werden kann. Dies ist möglich, wenn der Schuldner bestÀtigt, dass
die sofortige RÌckzahlung der Hilfen aufgrund mangelnder LiquiditÀt erhebliche HÀrten verursachen wÌrde oder
die sofortige Einziehung der Mittel zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten fÃŒhren wÃŒrde.
Das LAF wird unter diesen Voraussetzungen Stundungen von bis zu 24 Monaten gewÀhren.
Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt hierzu: »Mir war wichtig, ein einfaches Verfahren zur Stundung von Coronahilfen-RÃŒckforderungen zu finden, die zu unverhÀltnismÀÃigen Belastungen auf Seiten der Unternehmen fÃŒhren. Ich danke der Vereinigung der UnternehmensverbÀnde fÃŒr ihr hartnÀckiges DrÀngen auf eine unbÃŒrokratische Lösung.«
Die Stundungsunterlagen können beim LAF per E-Mail (poststelle@laf.mv-regierung.de), Ìber das Kontaktformular des LAF oder telefonisch angefordert werden.
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 01.06.2024