Aktuell


13.03.2025

BMF: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises fÃŒr ein bebautes GrundstÃŒck (Kaufpreisaufteilung)

Das BMF hat seine Arbeitshilfe und Anleitung zur Kaufpreisaufteilung mit Stand von Januar 2025 veröffentlicht.

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage fÌr Absetzungen fÌr Abnutzung von GebÀuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis hÀufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis fÌr ein bebautes GrundstÌck auf das GebÀude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis fÌr ein bebautes GrundstÌck nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem VerhÀltnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das GebÀude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).

Die obersten Finanzbehörden von Bund und LÀndern stellen eine Arbeitshilfe zur VerfÌgung, die es unter BerÌcksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die PlausibilitÀt einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prÌfen. ZusÀtzlich steht eine Anleitung fÌr die Berechnung zur Aufteilung eines GrundstÌckskaufpreises zur VerfÌgung.

Bundesministerium der Finanzen 14.2.2025